Folgende Bewerbungsunterlagen benötigen wir:
Zusätzliche Voraussetzungen für ausländische Bewerber:
Als ausländischer Bewerber müssen Sie im Vorfeld in einem Antrag an die zuständige Behörde prüfen lassen, ob Ihr Schulabschluss dem in Deutschland erworbenen Abschluss gleichgestellt ist. Sofern die Anerkennung noch nicht vorliegt, weisen Sie in Ihren Bewerbungsunterlagen bitte nach, dass Sie einen entsprechenden Antrag gestellt haben.
Außerdem gilt für EU-Bürger:
EU-Ausweis mit Aufenthaltserlaubnis muss vorliegen
Nicht-EU-Bürger: Arbeitserlaubnis/Aufenthaltserlaubnis muss vorliegen
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bezirksregierung Köln. Die Informationen der Stadt Düsseldorf helfen Ihnen ebenfalls weiter.
Sie haben die Wahl, ob Sie sich lieber auf dem Postweg oder über unser Online-Formular bei uns bewerben. Wir freuen uns auf Sie und stehen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ausbildungsbeginn
Pflegefachmann/Pflegefachfrau: 1. April und 1. Oktober