Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz – ein Job mit Zukunft

Berufsbild der Pflegeassistenz

Kaum ein anderes Berufsfeld bietet aktuell so gute Aussichten wie die Pflege. Wer in diesem Bereich eine Ausbildung abschließt, hat einen Job zu so gut wie sicher. Was viele nicht wissen: Neben der klassischen dreijährigen Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpflege gibt es weitere attraktive Möglichkeiten, um im pflegerischen Bereich Fuß zu fassen.

Eine davon ist die einjährige Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz. Die ist nicht nur deutlich kürzer, sondern steht auch Bewerbern mit Hauptschulabschluss offen. Wer dann die Abschlussprüfung besteht, kann in vielen Bereichen des Gesundheitswesens arbeiten und hat sich zugleich für die dreijährige Krankenpflegeausbildung qualifiziert.

Seit 2004 gestaltet jedes Bundesland die Assistenz-Ausbildung eigenständig. Deshalb sind die Ausbildungen nicht nur unterschiedlich strukturiert, sondern unterscheiden sich auch im Namen. Während in Nordrhein-Westfalen von Gesundheits- und Krankenpflegeassistenten die Rede ist, heißen diese andernorts beispielsweise Krankenpflegehelfer oder Pflegefachhelfer.

Gemeinsam haben alle Ausbildungen eines: Sie bieten auch Interessierten ohne Realschulabschluss die Möglichkeit, in den Pflegeberuf einzusteigen (zu den Voraussetzungen). Durch die kürzere Dauer sind sie außerdem interessant für Menschen, die in höherem Alter wieder in das Berufsleben einsteigen oder sich neu orientieren möchten.

 

Typische Aufgaben eines Gesundheits- und Krankenpflegeassistenten

  • enge Zusammenarbeit mit Gesundheits- und Krankenpflegern
  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Kontrolle von Körperfunktionen
  • Erfassen und dokumentieren medizinischer Messwerte
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Assistenz bei der Wundversorgung
  • Gabe von Medikamenten nach ärztlicher Verordnung

 

Arbeitsmöglichkeiten für Gesundheits- und Krankenpflegeassistenten

  • in Krankenhäusern, Facharztpraxen oder Gesundheitszentren
  • in Altenpflegeheimen und Altenwohnheimen
  • in Einrichtungen der Kurzzeitpflege
  • bei ambulanten Pflegediensten
  • in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung