Das staatliche Examen umfasst gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung eine schriftliche, mündliche und praktische Prüfung. Die Klausurfragen werden dezentral gestellt. In der mündlichen Prüfung müssen sich die Schüler anhand eines zugelosten Fallbeispiels zu Teilbereichen der Ausbildung äußern und anwendungsbereite berufliche Kompetenzen nachweisen:
- Fachkundige Unterstützung, Beratung und Anleitung in gesundheits- und pflegebezogenen Fragen
- Berufliches Selbstverständnis und Bewältigung von beruflichen Anforderungen
- Mitwirkung bei der medizinischen Diagnostik und Therapie
- Zusammenarbeit in Gruppen und Teams
Der Fachprüfer wählt für die praktische Prüfung 2 – 4 Patienten aus, die sich in stationärer Behandlung befinden und damit einverstanden sind, an der Prüfung mitzuwirken. Die Schüler übernehmen alle anfallenden Aufgaben einer prozesshaften Pflege einschließlich Dokumentation und Übergabe. In einem Prüfungsgespräch haben die Schüler anschließend ihr Handeln zu begründen und die Prüfungssituation zu reflektieren.

